Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Anwohner*innen in Ausgehvierteln wie der Kastanienallee nächtlichen Lärm aus den Lokalen grundsätzlich hinnehmen müssen. Eine vom Bezirksamt Pankow angeordnete Sperrzeit für die Bar "Schwarzsauer" wurde damit aufgehoben. Laut Gericht fehlt es an einer "qualifizierten Betroffenheit" des beschwerdeführenden Anwohners – einzelne Klagen würden nicht ausreichen. Die Richter*innen stellten zudem klar, dass Ausgehviertel wie in Kreuzberg oder Neukölln ein ausgeprägtes Nachtleben beinhalten würden, das zur städtischen Realität gehören würde. Pankows Stadträtin Anders-Granitzki (CDU – Christlich Demokratische Union) nennt das Urteil ein Novum, sieht aber keine grundsätzliche Kehrtwende. Der Bezirk prüft derzeit, ob er Beschwerde einlegt oder eine Entscheidung im Hauptverfahren anstrebt. Ziel könnte ein Grundsatzurteil sein, das künftig als Orientierung dient.