Ab dem 1. Mai 2025 ahnden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das mutwillige Offenhalten von Türen in U-Bahnen, Bussen und Trams mit einem Bußgeld von 50 Euro. Hintergrund sind laut BVG Verzögerungen im Betriebsablauf sowie häufige Türstörungen – allein im U-Bahn-Bereich rund 200 pro Monat. Das Sicherheitspersonal soll die neue Regel durchsetzen. Zusätzlich tritt ein Verbot für das Mitführen von Waffen gemäß Waffengesetz in Kraft. Damit reagiert die BVG auch auf die laufende Debatte zu Waffenverbotszonen im öffentlichen Nahverkehr. Weitere Maßnahmen seien bereits in Planung.
Quelle: Berlin.de, Berlin